Mängel beim Umzugsfest(hh) Bei der Organisation von Veranstaltungen soll die Bundesregierung "künftig alle Vorgaben für eine sachgerechte Vergabe uneingeschränkt beachten". Dies beschloss der Hauhaltsausschuss am 28. Juni. Grundlage für die Entscheidung war die Organisation des Umzugsfestes der Bundesregierung in Berlin am 11. und 12. September 1999. Bei der Prüfung der Vergabe dieses Festes hat der Bundesrechnungshof (BRH) "erhebliche Mängel festgestellt". So habe die Organisation der Beschaffung im Bundesverkehrsministerium nicht den Vorschriften der Korruptionsrichtlinie der Bundesregierung entsprochen. Es hätten sich jedoch keine Hinweise auf praktizierte Korruption ergeben, heißt es. Weiter kritisiert der BRH, dass das Bundespresseamt und das Verkehrsministerium auf die Anwendung des EG-Vergaberechts verzichtet haben. Die Begründung dafür sei nicht haltbar. Zudem sei auch keine Konkurrenzangebote bei der freihändigen Gabe eingeholt worden. Obwohl die Aufträge für das Bürgerfest nicht im Wettbewerb vergeben worden seien, sei keine Preisprüfung dokumentiert, kritisiert der BRH weiter. Auch seien Bereiche wie das Sponsoring unzureichend geregelt worden. So könne die Vertragsgestaltung "zumindest als unprofessionell" bezeichnet werden, heißt es. |