Ausgleich für Kirchen geschaffen(fi) Einstimmig hat der Bundestag am 10. November beschlossen, den Kirchen aufgrund von Regelungen im Steuersenkungsgesetz entstehende Steuerausfälle auszugleichen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern ( 14/3762) auf Empfehlung des Finanzausschusses vom 8. November ( 14/4546) angenommen. Die CDU/CSU erklärte, sie stimme dem Gesetz zu, um die Finanzkraft der Kirchen zu sichern. Sie sanktioniere aber nicht die von ihr abgelehnten "systemverändernden Maßnahmen" des Steuersenkungsgesetzes. Das Gesetz schafft die Möglichkeit, für die Ermittlung der kirchensteuerlichen Bemessungsgrundlage in den Kirchensteuergesetzen der Länder einheitlich die mit dem Steuersenkungsgesetz eingeführte pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld nicht anzuwenden. Im Finanzausschuss bestand Einvernehmen darüber, neben der Gewerbesteueranrechnung auch das Halbeinkünfteverfahren zur Dividendenbesteuerung bei der Kirchensteuerbemessung nicht anzuwenden, was im Einzelfall zu geringfügig höherer Kirchensteuerbelastung führen könne. Der Ausschuss behielt sich vor, dass der Bundestag diese Regelung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreift. |