Blickpunkt
November 11/2000
EU-Verordnung soll ergänzt werden(re) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 14/4591) zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgelegt. Damit soll den Angaben zufolge durch innerstaatliches Verfahrensrecht eine EU-Verordnung vom Mai dieses Jahres ergänzt werden. Unter anderem ist den Angaben zufolge beabsichtigt, die Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten bei internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten auszubauen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011040d