GESETZENTWURF Änderung zur Einteilung der Wahlkreise vorgelegt(in) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ihre Vorstellungen bei der Einteilung der Wahlkreise dargelegt ( 14/4497). Danach werden die derzeitigen 328 Wahlkreise auf 299 reduziert. Die größte Änderung trifft Berlin, wo die 23 Wahlkreise auf 12 zurückgefahren werden sollen. Mit ihrer Initiative, die am 9. November an den Fachausschuss überwiesen wurde, folgen die Fraktionen den Empfehlungen ( 14/2597) und dem Bericht ( 14/4031) der Wahlkreiskommission. Mit der Anpassung an die Bevölkerungszahlen soll eine Verringerung der Zahl der Bundestagsabgeordneten von 668 auf 598 vorgenommen werden. In zweiter Beratung abgelehnt wurde am 17. November der Entwurf der PDS eines "Gesetzes zur Demokratisierung des Wahlrechts"( 14/1126). |