GEMEINSCHAFTSAUFGABE "VERBESSERUNG DER AGRARSTRUKTUR UND DES KÜSTENSCHUTZES" 2,8 Milliarden DM sind vorgesehen(lw) Die Bundesmittel für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sollen im kommenden Jahr mit etwa 1,7 Milliarden DM fortgeführt werden. Zusammen mit den Landesmitteln stehen damit rund 2,8 Milliarden DM bereit. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/4472) hervor. Des Weiteren stellten Bund und Länder für dieses Jahr 50 Millionen DM für die Bewältigung der von Orkan "Lothar" im Dezember 1999 in Süddeutschland verursachten Schäden in der Forstwirtschaft zur Verfügung. Das forstliche Sonderförderprogramm soll bis 2002 laufen. Bei der Verteilung der Mittel aus der GAK entfallen den Angaben zufolge ab diesem Jahr 67 Prozent auf die alten und 33 Prozent auf die neuen Bundesländer. Nach dem Bericht der Bundesregierung hat die Förderung, mit der die Produktions- und Vermarktungsstrukturen verbessert werden sollen, mit knapp 34 Prozent den größten Anteil am Gesamtplafond. Weiter heißt es, die GAK wolle die Entwicklung einer multifunktionalen, nachhaltig wirtschaftenden und wettbewerbsfähigen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unterstützen. Dabei solle sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktionsfähigkeit ländlicher Räume leisten. Die Konditionen zur Förderung des ökologischen Landbaus seien attraktiver ausgestaltet worden, indem die Fördersätze für Umstellungsbetriebe angehoben worden seien. Für den Gemüsebau habe man gesonderte Fördersätze vereinbart, damit Landwirte mehr Anreiz erhielten, auf ökologischen Gemüsebau umzustellen. Auch die Verarbeitung und Vermarktung regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte sei in die GAK neu aufgenommen worden. Damit solle den zunehmenden Verbraucherwünschen nach qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln mit regionaler Identität entsprochen werden. Gestrichen wurde aus der GAK den Angaben zufolge die Förderung der Trinkwasserversorgung. |