Außenwirtschaftsrechtliche Regelungen geändert(wi) Die Bundesregierung hat die Außenwirtschaftsverordnung an Vorgaben der Europäischen Union angepasst und dazu eine Verordnung ( 14/4389) erlassen. Darin enthalten sind das Ende der Embargomaßnahmen der EU gegenüber Indonesien sowie Änderungen bei den Embargomaßnahmen gegenüber Jugoslawien, Burma (Myanmar) und Angola. Der Wirtschaftsausschuss hat am 8. November einstimmig drei weitere Regierungsverordnungen gebilligt. Zum einen (14/3995neu) wurde die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung an die Gemeinsame Liste der EU für Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck (Dual-use) angepasst. Die Änderungen resultieren nach Regierungsangaben aus Vereinbarungen der internationalen Exportkontrollrichtlinie. In einer weiteren Verordnung ( 14/4166) geht es darum, die EU-Verordnung zur Harmonisierung der Exportkontrollvorschriften für Dual-use-Güter in deutsches Recht umzusetzen. Schließlich hat die Regierung auch die Ausfuhrliste an diese EU-Verordnung angepasst ( 14/4167). |