"Bergleute in Ost und West nicht ungleich behandelt"(wi) Eine Gleichstellung von Bergleuten in Ost- und Westdeutschland zu erreichen, war das Ziel eines Antrags der PDS-Fraktion ( 14/2385), den der Wirtschaftsausschuss am 8. November bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion mit Mehrheit abgelehnt hat. Im Mittelpunkt des Antrags stehen ostdeutsche Bergleute, die seit Anfang 1997 unfreiwillig ihren Arbeitsplatz aufgeben mussten oder noch aufgeben müssen. Bis Ende 1996 habe ihnen das Rentenüberleitungsgesetz den Bezug einer Bergmannsvollrente und vom 55. Lebensjahr an den Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung ermöglicht. Durch das ersatzlose Auslaufen dieser Regelung sei Anfang 1997 eine Lücke in der sozialen Absicherung arbeitslos werdender Bergleute entstanden, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet und mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, aber jünger als 55 Jahre sind. Die Bundesregierung hat das Problem nach eigenen Angaben mehrfach geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ungleichbehandlung nicht vorliege. Die von der PDS für maximal etwa 300 Bergleute im ostdeutschen Kalibergbau angestrebte Regelung sei ausschließlich auf den Steinkohlebergbau begrenzt. |