BUNDESTAG BESCHLOSS ÄNDERUNG DES SOLDATENGESETZES Alle Laufbahnen für Frauen öffnen(vt) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. hat der Bundestag am 10. November beschlossen, durch eine Änderung des Soldatengesetzes alle Laufbahnen der Bundeswehr für Frauen zu öffnen. Der Verteidigungsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 14/4548) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4062) vorgelegt. Eine weitere Änderung dieses Gesetzes sieht vor, dass bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr nur im Ausnahmefall dienstlichen Interessen der Vorrang vor der Ausübung kommunaler Mandate durch Soldaten eingeräumt werden darf. Die Entscheidung darüber soll das Bundesverteidigungs- ministerium treffen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, der jeweilige Dienstvorgesetzte. SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten diese Änderung im Fachausschuss beantragt und durchgesetzt. Sie entsprachen damit auch einer Forderung des Bundesrates in dessen Stellungnahme zu der Initiative ( 14/4368). CDU/CSU und PDS trugen diesen Beschluss nicht mit und stimmten deshalb gegen die gesamte Vorlage. Johannes Kahrs (SPD) unterstrich im Plenum, nach der bereits erfolgten Änderung des Grundgesetzes werde nunmehr durch die Änderung des Soldatengesetzes Frauen der ungehinderte Zugang in alle Bereiche der Streitkräfte gewährt. Mit Blick auf die künftige Urlaubsregelung für Soldaten ergänzte der Sozialdemokrat, der Beschluss führe mitnichten zu einer Aushöhlung des Demokratieprinzips oder des passiven Wahlrechts. In der Vergangenheit habe der zuständige Disziplinarvorgesetzte selbst aufgrund der damals geltenden Erlasslage Urlaub für kommunale Mandatsträger versagen können. Deshalb gebe es jetzt eine "klare Verbesserung" der Rechtslage. Ähnlich argumentierte für Bündnis 90/Die Grünen auch Angelika Beer. Dirk Niebel (F.D.P.) betonte, erst die im Verteidigungsausschuss beschlossene Änderung der Vorlage in dieser Hinsicht habe seiner Fraktion die Zustimmung möglich gemacht. Hingegen machte Paul Breuer für die CDU/CSU deutlich, so sehr die Union die Öffnung der Bundeswehr für Frauen auf freiwilliger Basis unterstütze, so wenig sei sie mit der Neuregelung des Urlaubs für Soldaten mit einem kommunalen Mandat einverstanden. Über ein solches Mandat, das von den Bürgern verliehen werde, dürfe niemand anders als der Mandatsinhaber selbst verfügen. Auch Heidi Lippmann (PDS) betonte, ihre Fraktion trage es nicht mit, das dienstliche Interesse der Bundeswehr – auch im Ausnahmefall – höher zu bewerten als die freie Mandatsausübung |