Bundesrat: Ausweisungen flexibler regeln
(in) Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes vorgelegt, mit dem ausländerrechtliche Regelungen zur Ausweisung verschärft und flexibler gestaltet werden sollen ( 14/8009).
Die Länderkammer führt an, da höchst bedeutende Rechtsgüter in Gefahr und grundlegende Sicherheitsinteressen des Staates berührt sind, sei es das Ziel, die Ausweisung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu ermöglichen, wenn korrekte Anhaltspunkte für fundamentalistische, auf die Unterstützung des internationalen Terrorismus oder die gewaltsame Durchsetzung entsprechender Ziele gerichtete Bestrebungen vorliegen.
Der Rechtsstaat müsse ein Instrumentarium erhalten, das ein rasches Reagieren bereits ermögliche, wenn sich entsprechende Anhaltspunkte für eine Gefährdung verdichteten. Eine Reaktion dürfe nicht erst stattfinden, wenn bedeutende Individualrechtsgüter bereits verletzt seien.
Auch im Weiteren befasst sich der Bundesrat mit Ausweisungskriterien. Danach beziehen sich Regelausweisungstatbestände bereits auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen oder deren Unterstützung.
Eine Ausweisung soll zudem möglich werden, wenn bewusst falsche oder unrichtige Angaben über Voraufenthalte oder Kontakte zu Personen oder Organisationen gemacht werden, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind.
Auszuweisen seien auch Personen, bei denen der konkrete Nachweis erbracht werde, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden oder versuchen, politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen.
Schließlich schütze auch eine grundsätzlich drohende politische Verfolgung in Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vor einer Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass ein Ausländer schwerste Verbrechen begangen hat, plant oder einer Vereinigung angehört, die derartige Ziele hat oder unterstützt.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Zielrichtung des Gesetzentwurfes. Sie hält jedoch die vorgeschlagenen Änderungen "sowohl allgemein als auch im Detail für nicht erforderlich", da sie weitgehend in dem kürzlich verabschiedeten Terrorismusbekämpfungsgesetz enthalten seien.