GESETZ VOM PARLAMENT VERABSCHIEDET
Bundestag beschließt "umfassendste Änderung des Melderechts" seit 1980
(in) Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am 31. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze ( 14/7260) unter Einbeziehung von Änderungsanträgen der Koalitionfraktionen auf der Grundlage einer Empfehlung des Innenausschusses ( 14/8127) angenommen.
Die PDS hatte unter anderem datenschutz- und ausländerrechtliche Bedenken geltend gemacht und gegen das Gesetzgebungsvorhaben votiert. Zahlreiche Änderungsanträge der PDS wurden mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgewiesen ( 14/8136, 14/8137, 14/8138, 14/8139, 14/8140, 14/8141).
Mit der dritten, bisher "umfassendsten Änderung des Melderechtsrahmengesetzes seit dem Jahr 1980" wird der Rahmen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien geschaffen, so die Regierung. Bislang konnten nach Darstellung der Regierung bereits bestehende Möglichkeiten elektronischer Kommunikation nicht genutzt werden, weil geltende gesetzliche Bestimmungen dies nicht zuließen. Mit dem neuen Gesetz werden die Verfahren vereinfacht, wobei gewährleistet werden soll, dass durch den IT-Einsatz die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Zugriff auf Meldedaten nicht unterlaufen werden können. Dies soll vor allem für den Zugang der Bürger zu eigenen Daten sowie für die Übermittlung von Meldedaten an Inlandsbehörden, EU-Mitgliedstaaten und an private Stellen gelten.
Im Einzelnen ist die Zulassung einer elektronischen Anmeldung vorgesehen, mit der das sowohl für Bürger wie auch für die Verwaltung kosten- und zeitaufwendige Anmeldeverfahren mittelfristig erheblich reduziert werden soll. Voraussetzung ist nach dem Gesetz eine zügige und flächendeckende Verbreitung der elektronischen Signatur nach den Vorschriften des Signaturgesetzes. So wird es künftig möglich sein, einen elektronischen Zugang zu den persönlichen im Melderegister gespeicherten Daten zu erhalten, ohne die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu unterlaufen.
Möglich wird die Abschaffung unnötiger Meldepflichten und eine Verbesserung bei Melderegisterauskünften und beim Datenschutz. Vor allem im Meldewesen als dem Verwaltungsbereich, der besonders im ständigen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern steht, werden Erleichterungen und Kosteneinsparungen bis zu zehn Prozent erwartet. Mit der Abschaffung der Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland und dem Verzicht auf die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers beim Meldevorgang beendet der Gesetzgeber eine jahrzehntelange Praxis, die für die Richtigkeit des Melderegisters inzwischen kaum noch Bedeutung hatte, aber Bürger und Behörden unvertretbar belastete.