BUNDESTAG VERABSCHIEDET GESETZ
Versicherungswirtschaft mit den Banken gleichgestellt
(re) Die Versicherungswirtschaft wird bei der bilanzrechtlichen Bewertung von Aktien mit den Banken gleichgestellt. Dies beschloss der Bundestag am 31. Januar, als er den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz ( 14/7436) in geänderter Fassung annahm. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/8097) vom 23. Januar.
Nach bisherigem Bilanzrecht mussten Versicherungen Aktien ausnahmslos wie Umlaufvermögen bewerten, so die Fraktionen. Dies habe bedeutet, dass auch bei vorübergehenden Kurseinbußen sofort von den Bilanzwerten abgeschrieben werden musste, was den Überschuss der Versicherungen geschmälert habe. Diese nur für die Versicherungswirtschaft, nicht aber für die Banken geltende Regelung habe sich nach der Entwicklung auf den Aktienmärkten nach den Terrorangriffen auf die USA als nicht mehr sinnvoll erwiesen, so die Fraktionen.
Die Aktien werden daher künftig wie Anlagevermögen bewertet, wenn sie dem Geschäftsbetrieb langfristig dienen. Nur bei länger anhaltenden Kursverlusten sind Unternehmen verpflichtet, entsprechende Abschreibungen vorzunehmen. Die Koalitionsfraktionen sehen darin zum einen mehr Wettbewerbsgleichheit auf den Finanzmärkten. Zum anderen würden Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen vor Kürzungen bei der Überschussbeteiligung, die sich nach dem Bilanzgewinn der Unternehmen richtet, geschützt.
Der Rechtsausschuss hatte einen Änderungsantrag der Bundesregierung angenommen, die beiden Versorgungsanstalten für die deutschen Bühnen und für die deutschen Kulturorchester in die Novellierung einzubeziehen. Diese Versorgungsanstalten haben die Aufgabe, den in ihrem Bereich beschäftigten Bühnenangehörigen und -musikern als Pflichtversicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.