ARBEITSMARKTPOLITIK
Oppositionsanträge abgelehnt
(as) Die aktive Arbeitsmarktpolitik soll nicht nach den Vorstellungen der CDU/CSU reformiert werden. Dies beschloss der Bundestag am 24. Januar, indem er einen Antrag der Union ( 14/5552, 14/7523) mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei Enthaltung der FDP ablehnte. Die Fraktion hatte sich dafür stark gemacht, die Programme der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Regierung und der Bundesanstalt für Arbeit mit verschiedenen Vorgaben zu verknüpfen und arbeitsmarktpolitische Programme öffentlich auszuschreiben.
Die Sozialdemokraten argumentierten, durch intensive Bemühungen sei es gelungen, einen Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen. Die notwendigen weiteren Schritte seien in dem gerade beschlossenen Job-AQTIV-Gesetz enthalten. Die CDU/CSU allerdings ist davon überzeugt, dass ihr Antrag über das Gesetz hinausgeht, insbesondere was die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit angeht. Für die Bündnisgrünen können die "pauschalen Ansätze" im Unionsantrag das komplexe Problem der Langzeitarbeitslosigkeit nicht lösen. Die PDS sieht in der Initiative keine Möglichkeit, die sozialen Sicherungssysteme zu stärken und Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen.
Ein weiterer Antrag der Union ( 14/5758, 14/7362) zum Bündnis für Arbeit fand ebenso keine Mehrheit wie ein Gesetzentwurf der FDP ( 14/6548) zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit. Während die anderen Fraktionen den Unionsantrag ablehnten, enthielt sich die PDS. Zum Entwurf der Liberalen gab es eine namentliche Abstimmung, bei der 245 Ja- und 330 Nein-Stimmen verzeichnet wurden.