DROGENBEAUFTRAGTE IM AUSSCHUSS
Chip-Karten für Zigarettenautomaten noch in dieser Wahlperiode einführen
(ge) Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Vereinbarung zu Stande kommen, dass Zigarettenautomaten nur noch mit Chip-Karten bedient werden können. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), erklärte am 30. Januar im Gesundheitsausschuss, sie gehe davon aus, dass ein solches Übereinkommen zum Zwecke der Prävention der legalen Droge Tabak möglich sei.
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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (links), neben der Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch, und dem Ausschussvorsitzenden Klaus Kirschner (alle SPD)
Es gebe aber noch Abstimmungsbedarf mit den Ländern. Die Chip-Karten für die Zigarettenautomaten sollten dann ausschließlich für Erwachsene zugänglich sein, hieß es im Ausschuss weiter.
Nach den Worten von Caspers-Merk werden derzeit Verhandlungen mit der Tabakindustrie mit dem Ziel geführt, dass sich die Unternehmen freiwillig finanziell an präventiven Maßnahmen für Jugendliche beteiligen. Nach Überzeugung der SPD-Politikerin hat die Branche in dieser Hinsicht eine Verpflichtung. Ansonsten gebe es die Möglichkeit, über steuerliche Änderungen zur Prävention beizutragen. Insgesamt habe die Bundesregierung den Schwerpunkt ihrer Drogenpolitik auf die Prävention legaler Drogen verlagert. Als weiteren Schwerpunkt nannte die Parlamentarierin heroingestützte Modellversuche für Abhängige, die derzeit in einigen Städten anliefen. Angestrebt werde, den Gesundheitszustand der Betroffenen zu verbessern, den Beikonsum zu reduzieren und die Sicherheit in den Städten zu erhöhen. Insgesamt gebe es 120.000 bis 150.000 Heroinabhängige in der Bundesrepublik, von denen sich rund die Hälfte in einer Therapie befänden. Die Drogenbeauftragte erklärte außerdem, die Zahl der Drogentoten sei vor allem in jenen Städten zurückgegangen, wo betreute Konsumräume vorhanden seien. Zum Beispiel sei es in Frankfurt möglich gewesen, durch angegliederte Notfallhilfen die Lage zu verbessern.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion stellte die Frage, ob der Besitz von geringen Mengen an Cannabis als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden könne. Auf diese Weise sei es eventuell möglich, den grenzüberschreitenden Drogentourismus einzudämmen. Die CDU/CSU verlangte klare Aussagen darüber, welche weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten die Regierung plant, um gegen den Konsum der legalen Drogen Alkohol und Tabak vorzugehen. Des Weiteren müsse geklärt werden, welche Kosten durch die heroingestützten Modellversuche auf die Länder zukommen. Auch die FDP sprach sich dafür aus, eine länderübergreifende Lösung für den Besitz von Cannabis zu finden. Man müsse verhindern, dass junge Menschen auf diesem Wege kriminalisiert werden. Die Fraktion plädierte außerdem dafür, die Wirkung von Alkoholpflastern in der Bundesrepublik zu testen.