Nachtragsleistungen angestiegen
(hh) Die Gesamtbaukosten für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Höhe von 135 Millionen DM sind "nach wie vor als auskömmlich anzusehen". Dies geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) hervor, den der Haushaltsausschuss am 23. Januar zur Kenntnis genommen hat.
Allerdings habe sich der Umfang der Nachtragsleistungen weiter "erheblich" erhöht, so dass das Bundesministerium weiterhin alles unternehmen müsse, um die von ihm prognostizierte Einsparung zu erzielen. Bisher sind nach dem BRH-Bericht insgesamt 114,3 Millionen DM verbaut worden. Davon entfallen alleine 20,3 Millionen DM auf Nachtragsleistungen.
Dies seien 21,6 Prozent bezogen auf die Summe der Hauptaufträge, heißt es weiter. So weiche der Anteil der Nachtragsleistungen von dem vom Bundesministerium und vom BRH zuletzt auf rund zehn Prozent geschätzten Anteil mit steigender Tendenz "ganz erheblich" ab. Nach der Prüfung durch den BRH sind diese Nachtragsleistungen weiterhin auf Grund von Mengenmehrungen und von in den Ausschreibungen nicht berücksichtigten Leistungen entstanden.