Recht in der Telekommunikation und im Postwesen bereinigen
(wi) 17 Gesetze und 9 Verordnungen will die Bundesregierung durch ihren Entwurf eines post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetzes ( 14/7921) ändern, den der Bundestag am 31. Januar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Wie es heißt, ist diese Rechtsbereinigung eine Folge der Liberalisierung des Postmarktes. Regelungen des Bundesrechts, die nicht mehr im Einklang mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind, sollen angepasst werden. Darüber hinaus will die Regierung Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schaffen.
Sie äußert keine Bedenken gegen einen Vorschlag des Bundesrates, wonach auch leitende Beamte einer Landesregierung in den Beirat bei der Regulierungsbehörde aufgenommen werden können sollen. Der Beirat bestehe aus jeweils neun Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Bisher mussten die vom Bundesrat gestellten Beiratsmitglieder Mitglieder einer Landesregierung sein, so dass leitende Beamte nicht vorgeschlagen werden konnten, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.