Agrarstatistikgesetz ändern
(vs) Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen (14/8012neu) vorgelegt, den der Bundestag am 24. Januar zur federführenden Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Damit sollen bestehende Erhebungen vereinfacht werden, indem untere Erfassungsgrenzen angepasst, Erhebungsintervalle verlängert, Merkmalskataloge gestrafft und mehrere Erhebungen gemeinsam durchgeführt werden. Weiter sollen dem Entwurf zufolge die Möglichkeiten der Nutzung von Verwaltungsdaten an Stelle von Erhebungen erweitert werden. Für 2004 will die Regierung eine Binnenfischereierhebung, für 2005 eine Gartenbauerhebung anordnen.
Ferner sieht der Entwurf vor, mit der Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen (MOG) den Ländern eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der nach Paragraf 6 Absatz 5 des MOG übertragenen Verordnungsgebungsbefugnisse zu ermöglichen. Danach sollen diese in die Lage versetzt werden, die Regelungsermächtigung auf oberste Landesbehörden zu übertragen.