Gendiagnostikgesetz vorgeschlagen
(bf) Der Bildungs- und Forschungsausschuss hat am 30. Januar den Bericht "Stand und Perspektiven der genetischen Diagnostik" ( 14/4656) beraten und zur Kenntnis genommen. In der vom Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) erstellten Studie wird vorgeschlagen, die Gendiagnostik gesetzlich zu regeln, um die Qualität von Diagnose und Beratung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.
In einem dazu vorgelegten Antrag stellte die Union fest, der Bericht sei eine geeignete Grundlage für die Erarbeitung einschlägiger Gesetzentwürfe. Sie forderte, bei deren Erarbeitung neben dem Bericht auch ihre Anträge "Vermeidung von Spätabtreibungen" ( 14/6635) und "Anwendung von Gentests in Medizin und Versicherungen" ( 14/6640) mit zu berücksichtigen. Der Antrag wurde abgelehnt.