GESETZENTWURF
Tierschutz in der Verfassung verankern
(re) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen wird. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 14/8360) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, die verfassungsrechtliche Absicherung des Tierschutzes lasse sich nicht aus dem bereits in Artikel 20a des Grundgesetzes geregelten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen herleiten, weil damit das einzelne Tier vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht ausreichend geschützt werde. Es gelte daher, diese Regelungslücke zu schließen. Mit ihrem Vorstoß, dem Tierschutz Verfassungsrang einzuräumen, möchten die Koalitionsfraktionen einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung Rechnung tragen. Der Gesetzentwurf wurde am 28. Februar an den Rechtsausschuss überwiesen.