GESETZENTWURF
Mazedonien an die Europäische Union heranführen
(aw) Einstimmig angenommen hat der Auswärtige Ausschuss einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7766) am 27. Februar. Darin erklärt die Regierung, die am 9. April 2001 erfolgte Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits als den bisher wichtigsten Schritt, Mazedonien an die EU heranzuführen.
Lohnende Perspektiven
Damit habe Mazedonien zwar noch keinen Kandidatenstatus für den EU-Beitritt, doch biete das Abkommen lohnende wirtschaftliche und politische Perspektiven, welche die spätere Integration in EU-Strukturen nicht ausschlössen. Zu diesem Zweck habe die EU das "Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen" entwickelt, um die Möglichkeit einer stufenweisen Annäherung zu bieten.
Als wesentliche Elemente des Abkommens nennt die Regierung den Status eines "potenziellen Kandidaten" für eine mögliche langfristige EU-Beitrittsperspektive für Mazedonien. Zudem werde der beidseitige Handel in einer längeren Übergangsfrist von zehn Jahren weitestgehend liberalisiert. Auch übernehme Mazedonien einen Teil des EU-Rechts. Die EU habe gegenüber dem Land deutlich gemacht, dass nur ein intensiver Dialog mit der albanischen Minderheit Stabilität und Frieden sichern könne. Dieser müsse die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben des Landes uneingeschränkt ermöglicht werden.
Angesichts der jüngsten bewaffneten Zwischenfälle zwischen slawo-mazedonischer Mehrheit und albanischer Minderheit habe die EU keine Zweifel daran gelassen, dass die Umsetzung des Abkommens im direkten Zusammenhang mit einem erfolgreichen Dialog zwischen den Bevölkerungsgruppen stehe.