REGIERUNGSINITIATIVE
Unternehmer beim Kampf gegen Schwarzarbeit einbinden
(as) Im Baubereich sollen die gewerblichen Unternehmer stärker in die Verantwortung genommen werden, um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu bekämpfen. In einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/8221) heißt es, die Firmen müssten in Zukunft für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer ihrer Nachunternehmer wie selbstschuldnerische Bürgen haften.
Durch diese Vorschriften werden nach Überzeugung der Exekutive die Unternehmer veran-lasst, bei der Auswahl ihrer Nachunternehmer zu prüfen, ob diese sich illegaler Praktiken bedienen. Bisher seien oftmals trotz eindeutiger Indizien für das Vorliegen von illegaler Beschäftigung, wie zum Beispiel unrealistischer Preiskalkulationen, die Augen verschlossen worden.
Weiter ist vorgesehen, die Sanktionen bei Verstößen erheblich zu erhöhen. Damit wolle man die Abschreckungswirkung erhöhen. Den erheblichen Gewinnchancen bei illegaler Beschäftigung müsse auch ein entsprechendes Risiko gegenübergestellt werden. Daher sollte die Möglichkeit eines Ausschlusses von öffentlichen Aufträgen für bis zu vier Jahren Unternehmer davor abschrecken, sich illegaler Praktiken zu bedienen. Darüber hinaus sollen Arbeitsmarktstraftaten den Wirtschaftskammern zugewiesen und Länder ermächtigt werden, an den Amtsgerichten besondere Abteilungen für die große Zahl an Arbeitsmarktstraftaten einzurichten, da diese auf Grund ihrer Vielfältigkeit spezielle Kenntnisse bei den Strafgerichten erforderten.
Fairen Wettbewerb sichern
Zur Begründung heißt es, illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigten in erheblichem Maße die Volkswirtschaft. Durch den unfairen Wettbewerb würden viele Unternehmen in ihrem Bestand bedroht. Sie könnten im Preiskampf gegen die oft preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Diese Wettbewerbsverzerrung führe zum Verlust von legalen Arbeitsplätzen und verhindere die Schaffung neuer Beschäftigung. Daher müssten die illegale Beschäftigung und der Leistungsmissbrauch auf verschiedenen Ebenen besser bekämpft werden. Sozial schädliche Folgen seien zu mindern.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Regierungsinitiative grundsätzlich, sieht jedoch Verbesserungsmöglichkeiten. Zum Beispiel sollen alle für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden verpflichtet werden, Daten auszutauschen.
Einheitliche Strafverfolgung
Eine einheitliche Strafverfolgung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit durch eine speziell hierfür eingerichtete objektive Behörde mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern soll nicht aufgegeben werden. So argumentiert die Regierung in ihrer Gegenäußerung ( 14/8288) zur Stellungnahme des Bundesrates. Die Länderkammer hatte angeregt, dass die Bundesanstalt für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung das Recht erhalten, selbstständig das Ermittlungsverfahren bei Straftaten gegen die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt im Strafbefehlsverfahren vorzunehmen.
Nach Überzeugung der Bundesregierung wäre das sowohl rechtlich als auch rechtspolitisch äußerst bedenklich und im Ergebnis unpraktikabel. Weiter heißt es in der Gegenäußerung, die Regierung begrüße die grundsätzliche Zustimmung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Koalition. Es sei richtig, dass die Initiative weite Teile früherer Beschlüsse des Bundesrates zu diesem Thema aufgreife.