Blickpunkt
02/2002
SOZIALE SICHERHEIT
Abkommen mit Tschechien umsetzen
(as) Ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Tschechien über Soziale Sicherheit soll umgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8212) vor.
Damit soll im Bereich der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der soziale Schutz der Staatsangehörigen sichergestellt werden, wenn sie sich im jeweils anderen Land aufhalten. Die betroffenen Träger der Kranken- bzw. Unfallversicherung sollen aushilfsweise Sachleistungen erbringen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Regierung.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202045b