Rechtsverhältnis von Au-pairs klargestellt
(as) Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat das Rechtsverhältnis und sozialrechtliche Fragen von Au-pairs klargestellt. Danach sollen sie grundsätzlich ein Mindestalter von 17 Jahren haben und bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting mitwirken. Gleichzeitig sollen sie durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls versichert und ein bestimmter Betrag als Taschengeld gezahlt werden. Die Au-pair-Verhältnisse unterlägen den Vorschriften über die Anwerbung, Arbeitsvermittlung und Arbeitserlaubnis, aber grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht, so die BA. Anlass für die Klarstellung waren Anträge von CDU/CSU ( 14/7288) und ein Gruppenantrag ( 14/7098), die die Initiatoren auf Grund der Klarstellung des BA zurückzogen.