Bundestag stimmt Kompromiss zum Fallpauschalengesetz zu
(ge) Der Bundestag hat den Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Fallpauschalengesetz ( 14/6893) am 28. Februar angenommen ( 14/8362). Damit sollen für die Vergütung von Krankenhausleistungen in Zukunft Fallpauschalen gelten. Diese sind dann zum Beispiel für die Kosten einer Blinddarmoperation entscheidend, während bisher die Verweildauer ausschlaggebend war. Dem Kompromiss zufolge sollen die Selbstverwaltungspartner in der Lage sein, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Fallpauschalengesetz Ausnahmen zuzulassen. Auch sollen die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden die Möglichkeit haben, von dem Katalog der Selbstverwaltungspartner Ausnahmen zu bestimmen, um die Versorgung in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.