GESETZENTWURF DER PDS
Haushaltsfreibetrag auch künftig den allein Erziehenden einräumen
(fi) Die PDS-Fraktion will allein Erziehenden weiterhin den steuerlichen Haushaltsfreibetrag einräumen. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf zur "Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung allein Erziehender" ( 14/8274) hervor. Darin heißt es, auf Grund des zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Gesetzes zur Familienförderung werde der Haushaltsfreibetrag für allein Erziehende bis zum Jahr 2005 in drei Stufen abgebaut.
Diesem Gesetz zufolge könne er von diesem Jahr an nur noch von allein Stehenden angesetzt werden, in deren Wohnung im Jahr 2001 mindestens ein Kind gemeldet war und die nicht nach dem Splittingverfahren veranlagt worden sind. So genannten Neufällen soll der Haushaltsfreibetrag nicht mehr gewährt werden, da diese keinen Bestandsschutz geltend machen könnten, so die Fraktion.
Damit seien von dem Ausschluss zahlreiche allein Erziehende betroffen, deren Kinder nach 2001 geboren wurden. In der Konsequenz würden sie wie allein Stehende ohne Kinder veranlagt und zahlten über einen Zeitraum von drei Jahren wesentlich höhere Steuern als andere allein Erziehende und Ehepaare mit Kindern, obwohl gleichartige Lebensverhältnisse vorliegen.
Bund, Ländern und Gemeinden würden durch die Verwirklichung des PDS-Vorschlags bis zum Jahr 2004 Kosten in Höhe von rund 250 bis 300 Millionen € jährlich entstehen. Die Gesetzesänderung würde garantieren, so die PDS, dass alle allein erziehenden Eltern wirtschaftlich gleich behandelt werden. Die Bundesregierung bleibe dennoch aufgefordert, mittelfristig eine Form der Familienbesteuerung einzuleiten, heißt es in dem Entwurf weiter.