Rahmenbedingungen für die Aktienoptionen nicht verbessern
(fi) Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge der CDU/CSU ( 14/5318) und der FDP ( 14/3009) zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter abgelehnt. Er folgte dabei Empfehlungen des Finanzausschusses ( 14/8150, 14/6398).
Die Union wollte die steuerlichen Bedingungen für die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter so verbessern, dass die Anreize für Mitarbeiter und Unternehmer erhöht werden, dieses Instrument zu nutzen. Die Mitarbeiter erhielten das Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Zahl von Aktienoptionen ihres Arbeitgebers zu kaufen. Das Steuerrecht führe jedoch dazu, dass ein Großteil des Vermögenszuwachses wieder abgeschöpft werde, weil der Arbeitnehmer in der Regel die Differenz zwischen dem in der Aktienoption vereinbarten Basispreis und dem Börsenkurs versteuern müsse.
Die FDP hatte die Regierung aufgefordert, den Aktien- oder Wertpapiertausch bei Übernahmen und Zusammenschlüssen von Unternehmen nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes anzusehen. Dies sei geboten, weil es in diesen Fällen um Scheingewinne gehe, die nach geltendem Recht beim privaten Anleger innerhalb der Spekulationsfrist zu versteuern seien. Da die einjährige Frist für das Wertpapier, das der Anleger für die hingegebene Aktie erhält, neu zu laufen beginne, könne sich die Spekulationsfrist verdoppeln.