Blickpunkt
02/2002
Kurz Notiert
Geldbußen in Form von Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds bei Vergehen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften sollen auf Euro umgestellt werden. Gleichzeitig soll der Höchstbetrag bei Geldbußen auf 25.000 € angehoben werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8215).
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202076b