EISENBAHN-BUNDESAMT
Gegen Diskriminierung beim Netzzugang
(vb) Das Eisenbahn-Bundesamt soll verpflichtet werden, bei diskriminierendem Verhalten beim Zugang zum Schienennetz einzugreifen. Dies beschloss der Bundestag am 21. Februar einstimmig, indem er einen entsprechenden Regierungsentwurf ( 14/6929, 14/8176) in geänderter Fassung annahm. Darin heißt es, die Behörde solle die Kompetenz erhalten, diskriminierendes Verhalten zu untersagen. Das Amt soll demnach eingreifen können, wenn technische oder betriebliche Anforderungen gestellt werden, die das erforderliche Maß überschreiten.
Laut SPD ist der Entwurf ein erster wichtiger Schritt, um mehr Wettbewerb auf der Schiene zu erreichen. Das Gesetz stehe weiteren Änderungsschritten nicht im Wege. Die Union sprach sich für die Trennung von Schienennetz und Betrieb aus. Für die FDP bleibt zweifelhaft, ob durch den Entwurf der Gefahr der Diskriminierung von Wettbewerbern durch die Deutsche Bahn begegnet werden kann. Die Fraktion sprach sich ebenfalls dafür aus, Betrieb und Netz zu trennen, hatte aber mit einem entsprechenden Entschließungsantrag ( 14/8311) keinen Erfolg. Die PDS warnte vor Einflussnahmen der DB AG, auch wenn das Eisenbahn-Bundesamt um Neutralität bemüht sei.