UNTERRICHTUNG
Umgang mit Terroranschlägen
(eu) Der Umgang mit den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 stand im Vordergrund einer Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Wie aus einer Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ( 14/8329) hervorgeht, unterstrich das Gremium Ende September 2001, dass es demokratischen Staaten um Recht und Gerechtigkeit gehe. Auch wenn militärische Mittel eingesetzt werden müssten, solle es dem Wesen nach eine Aktion des Rechts, der Verbrechensbekämpfung, der Justiz sein und kein Krieg, hieß es weiter. Die Parlamentarische Versammlung akzeptierte die Möglichkeit von Militäraktionen gegen die Täter und die Hintermänner unter bestimmten Bedingungen.