KOALITIONSANTRAG DURCHGESETZT
Im Völkerrecht wirtschaftliche Belange des Sozialpaktes stärken
(mr) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte im Völkerrecht und auf internationaler Ebene gestärkt werden. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/7483) nahm der Bundestag am 14. März an.
Er folgte dabei einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 14/8406). Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Bundesregierung deshalb für ein Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt eintreten, das auch die Möglichkeit von Individual- und Kollektivbeschwerden eröffne. Außerdem soll sie prüfen, ob die Revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert werden kann.
Bei den Ausschussberatungen hatten die Koalitionsfraktionen argumentiert, die Funktionen der Menschenrechte im so genannten Kalten Krieg, als die westlichen Staaten mehr die zivilen und bürgerlichen Rechte betonten, während die östlichen Staaten und die Entwicklungsländer mehr die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in den Vordergrund stellten, böten nun Handlungsbedarf.
Der Antrag geht auf eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am 23. Oktober 2000 zurück, der das Thema "wirtschaftliche, soziale und kulturelle Grundrechte als Querschnittsaufgabe für die deutsche Politik" in den Vordergrund rückte.
Die Unionsfraktion begründete ihre Ablehnung damit, dass sie zwar viele Punkte des Antrags für zustimmungsfähig hielt, jedoch grundsätzliche Bedenken habe. So werde zwar die Unteilbarkeit der Menschenrechte betont, in der Initiative selbst aber nicht deutlich, da nur eine Säule der Menschenrechte in den Vordergrund gestellt werde.
Als grundsätzlichen "Webfehler" bezeichnete die Union, dass der Zusammenhang zwischen den Freiheitsrechten auf der einen Seite und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten auf der anderen Seite ihrer Auffassung nach nicht thematisiert wird.
Auch aus Sicht der Fraktionen von FDP und PDS ist die grundsätzliche Zielrichtung des Antrags richtig. Sie formulierten jedoch Einzelbedenken und begründeten so ihre Enthaltung bei der Abstimmung.