SCHADENSERSATZRECHT
Geschädigte künftig besser stellen
(re) Die Bundesregierung möchte die Rechtsstellung von Geschädigten etwa in der Arzneimittelhaftung verbessern. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften hat der Rechtsausschuss in geänderter Fassung am 20. März gegen die Stimmen der FDP gebilligt.
Dieses sieht vor, unter anderem durch einen Auskunftsanspruch des Geschädigten gegenüber dem Pharmaunternehmen, Beweiserleichterungen einzuführen. Als notwendige Neuerungen hob die SPD auch die Umschichtung weg vom Sachschadensausgleich hin zum Personenschadensausgleich hervor. Aus Sicht der Bündnisgrünen ist die Novelle dringend erforderlich, gerade was die Anpassung der haftungsrechtlichen Summen im Verkehrsrecht angehe.
CDU/CSU, FDP und PDS begrüßten das Anliegen. Sie meldeten aber verschiedentlich Änderungsbedarf an. So unterstützte die Union neben dem neu einzuführenden Auskunftsanspruch des Patienten gegenüber Arzneimittelherstellern diesen auch für die Unternehmen selbst und befürwortete deshalb einen entsprechenden FDP-Antrag. Eine so zu Stande gekommene Beweislastumkehr muss nach den Worten der Union die Ausnahme bleiben. Die FDP sah den gegenseitigen Auskunftsanspruch nicht hinreichend geregelt. Zwei Änderungsanträge der FDP wurden jedoch abgelehnt.