Auf flächendeckenden Selbstbehalt bei der Investitionszulage verzichten
(fi) Die PDS hat einen Entwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 ( 14/8549) vorgelegt, durch den der 2001 geänderte Selbstbehalt nicht mehr flächendeckend, sondern in Abstimmung mit den städtebaulichen Konzepten angewendet werden soll. Mit dem Steueränderungsgesetz 2001 sei dieser Selbstbehalt von 5.000 DM pro Jahr und Unternehmen auf 50 € je Quadratmeter Wohnfläche insgesamt in den Jahren 2002 bis 2004 erhöht worden. Die PDS will für Investitionen in Mietwohnungen außerhalb von Innenstädten am ursprünglichen Selbstbehalt von 5.000 DM oder 2.556 E festhalten. Voraussetzung müsse sein, dass die Investitionen nicht dem städtebaulichen Konzept widersprechen. Ein solcher Widerspruch läge vor, wenn umfangreich in Wohnungen investiert wird, für die das Konzept den Abriss vorsieht.