VERMITTLUNGSAUSSCHUSS
Bundestag und Bundesrat einigen sich über Agrardirektzahlungen
(vs) Der Bundestag hat am 22. März den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses ( 14/8630) zu dem am 14. Dezember im Parlament verabschiedeten Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik der EU ( 14/7252, 14/7812) angenommen. Der Bundesrat hatte am 1. Februar den Vermittlungsausschuss zu diesem Gesetz angerufen, das auf die Förderung umweltgerechter Produktionsverfahren abzielt. Die EU verlangt dazu eine nationale Kofinanzierung.
Nach dem Gesetz sollen vom nächsten Jahr an die Direktzahlungen der EU an die Bauern ab einem Freibetrag von 1.000 € um zwei Prozent gekürzt werden. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 20. März geht dahin, von dieser Kürzung die Zahlungen im Rahmen der Stützungsregelungen für Kartoffelstärke, Tabak, Saatgut und Hopfen auszunehmen.
Bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses ( 14/8190) hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass diese Zahlungen nur einen Bruchteil zu den erwarteten Modulationsmitteln beisteuern, der zusätzliche Verwaltungsaufwand kaum gerechtfertigt sei und eine Herausnahme der Maßnahmen das Modulationsaufkommen nur geringfügig mindern würde. Der Vermittlungsausschuss hatte ferner vorgeschlagen, dass der Bund bei Ausgleichszulagen und Agrarumweltprogrammen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", die mit Modulationsmitteln finanziert werden, 80 Prozent der nationalen Finanzierung übernimmt. Bei Maßnahmen mit einem mehrjährigen Verpflichtungszeitraum soll das Finanzierungsverhältnis von 80 zu 20 zwischen Bund und Ländern für den ganzen Verpflichtungszeitraum gelten, wenn die Voraussetzungen im ersten Jahr dieses Zeitraums vorliegen. Der Bundesrat hatte gefordert, dass der Finanzierungsanteil des Bundes 80 Prozent beträgt und dabei vor allem auf die den Ländern entstehenden Verwaltungskosten verwiesen.