PDS-ANTRAG
Sozialbindung des Eigentums zur Beschäftigungssicherung achten
(wi) Die PDS-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Sozialbindung des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes in "beschäftigungspolitischer Verantwortung" umzusetzen. In einem Antrag ( 14/8552) heißt es, dazu müssten Rechte der Arbeitnehmervertretungen in den Unternehmen gestärkt werden.
Durch einen progressiven Körperschaftsteuertarif könnten die Unternehmen stärker nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden, so die Fraktion. Bei Unternehmensentscheidungen, die Entlassungen oder einen relevanten Stellenabbau zur Folge haben, sei zu gewährleisten, dass die beschäftigungspolitische Verantwortung der Unternehmenseigner bereits bei der innerbetrieblichen Entscheidungsfindung berücksichtigt wird.
Empfohlen wird, die Anzeigepflicht von Entlassungen nach dem Kündigungsschutzgesetz für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten so zu erweitern, dass der Anzeige eine Untersuchung der regionalen oder branchenspezifischen Arbeitsmarktfolgen beizufügen ist. Um den Arbeitsämtern die Beschäftigungssicherung zu ermöglichen, sei diese Anzeigepflicht auch auf Unternehmensentscheidungen auszudehnen, die einen Abbau von Beschäftigten zur Folge haben, ohne dass es dabei zu betriebsbedingten Kündigungen kommt.
Das Initiativrecht des Betriebsrats für wirtschaftliche Vorschläge zur Beschäftigungssicherung nach dem Betriebsverfassungsgesetz will die PDS zu einem Mitbestimmungsrecht ausbauen. Dem Betriebsrat solle das Recht eingeräumt werden, wirtschaftliche Alternativvorschläge zu unterbreiten, Sachverständige hinzuzuziehen und bei anhaltendem Dissens ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Die Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen sei an Mindestbedingungen zu koppeln. Den Arbeitsämtern wollen die Abgeordneten das Recht zubilligen, bei Entlassungen mit Folgen für die Beschäftigungsentwicklung in Kommune oder Region einen Runden Tisch einzuberufen, um das weitere Vorgehen zu beraten.