Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur errichten
(vb) Nach dem Willen der Regierung soll eine Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur eingerichtet werden. Dies sieht ein von ihr vorgelegter Gesetzentwurf ( 14/8449) vor. Dieser soll die Aufgabe haben, die Verkehrsinfrastrukturvorhaben des Bundes aus Nutzerentgelten zu finanzieren. Als Einnahmequelle ist ein Teil der Einnahmen aus der vorgesehenen streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw geplant. Die Regierung erläutert, vor dem Hintergrund aktueller Verkehrsprognosen lasse sich der Neu- und Ausbaubedarf der Bundesverkehrswege nicht mehr allein aus Mitteln des Bundeshaushalts finanzieren. Danach sei eine Steigerung des Personenverkehrs um 15 Prozent und des Güterverkehrs um 64 Prozent in den nächsten 15 Jahren zu erwarten. Die Lkw-Maut bedeute deshalb auch einen Systemwechsel von der reinen Haushaltsfinanzierung zur Nutzerfinanzierung. Die Nutzer würden durch eine verursachergerechte Kostenanlastung stärker an der Finanzierung der Verkehrswege beteiligt. Nach den Plänen der Regierung soll die Gesellschaft auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von privatwirtschaftlichen Projekten für die Verkehrsinfrastruktur wahrnehmen.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eingereicht, da er das Gesetz für zustimmungspflichtig hält. Diese Einschätzung teilt die Regierung in ihrer Gegenäußerung nicht. Ihrer Auffassung nach berührt die Initiative die bestehende Kompetenzverteilung von Bund und Ländern nicht. Mit dem Entwurf sollten lediglich Aufgaben des Bundes auf die Gesellschaft übertragen werden.