DDR-Invalidenrenten anerkennen
(as) Beschäftigungszeiten vor Erreichen der Altersgrenze von ehemaligen Beziehern von DDR-Invalidenrenten oder Blinden- und Sonderpflegegeld sollen bei der Rentenberechnung als Beitragszeit anerkannt werden. Dies sehen Gesetzentwürfe von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 14/8583) sowie PDS ( 14/8602) vor. In den wortgleichen Gesetzentwürfen heißt es, damit würden Nachteile, die sich aus der besonderen Beitragsfreiheit nach dem Recht der ehemaligen DDR ergeben hätten, bei der Berechnung von Folgerenten beseitigt. Außerdem wollen die Fraktionen für die Beschäftigung von Verfolgten in einem Ghetto eine Beitragszahlung für die Rentenversicherung annehmen. Damit würden Urteile des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1997 berücksichtigt, wonach eine in einem Betrieb im Ghetto im polnischen Lodz aufgenommene Tätigkeit die Voraussetzungen einer Beschäftigung erfüllen könne und als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen sei.
Zur Erklärung heißt es in den Entwürfen, die betroffenen ehemaligen Ghettobewohner hielten sich in der Regel im Ausland auf, wodurch die aus einer Beschäftigung resultierende Rente oft aus auslandsrentenrechtlichen Gründen nicht gezahlt werden könne.