Empfehlungen zu Psychogruppen und Sekten beachten
(fa) Die Empfehlungen und Ergebnisse der Enquete-Kommission "So genannte Sekten und Psychogruppen" sind weiter Anlass für die Fraktionen des Bundestages, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. In dieser Frage waren sich die Parlamentarier einig, als sie am 21. März einen Antrag der Koalitionsfraktionen ( 14/2568, 14/5262) annahmen. Die Meinungen über den Koalitionsantrag gingen allerdings auseinander, so dass CDU/ CSU und FDP die Vorlage ablehnten und sich die PDS der Stimme enthielt. Danach sehen SPD und Bündnisgrüne es als nötig an, die im Abschlussbericht der Enquete-Kommission aufgeworfenen Fragen zu erörtern und weiter zu beraten.
Unionsantrag abgelehnt
Gegen die Stimmen von Union und FDP wurde ein Antrag der CDU/CSU ( 14/2361) zurückgewiesen. Darin wird gefordert, verschiedene Handlungsempfehlungen der Kommission zügig umzusetzen und insbesondere auf die Errichtung einer Stiftung, Förderung von Informationsstellen, Einfügung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für juristische Personen sowie Erweiterung des bestehenden Rechts in den Bereichen Steuerrecht, Heilpraktikergesetz, Kindschaftsrecht und Wucher zu drängen.
Die SPD wies darauf hin, dass das Bemühen, Betroffene von Sekten zu schützen, auf juristische Schwierigkeiten stoße. Man habe ein Modellprogramm zur Ausbildung von Beratern im psychosozialen Beratungsfeld, das jetzt anlaufe, mit insgesamt 1,8 Millionen DM ausgestattet. Die Union nannte es bedauerlich, dass den Handlungsempfehlungen der Enquete der letzten Wahlperiode jetzt keine Taten folgen. Die Bündnisgrünen unterstrichen, sie seien entgegen der Auffassung der SPD der Meinung, dass eine Verschärfung von Gesetzen gut überlegt werden müsse. Die FDP bemängelte, die Koalition habe bisher kein schlüssiges Konzept vorgelegt.