Heidemarie Lüth
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Petitionsausschuss
Anlaufstelle für den Bürger
Zu Beginn der 14. Wahlperiode habe ich das Bedauern darüber ausgedrückt, dass der Ausschuss um zwei Mitglieder verkleinert wurde. 29 Mitglieder sollten ein ungebrochen hohes Arbeitsvolumen bewältigen, für das zuvor 31 Abgeordnete eingesetzt waren – zumal das Petitionsrecht nach wie vor eine wichtige Stellung einnimmt. Es wird genutzt, um dringend zu lösende Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das Parlament und die Regierung heranzutragen.
Es ist das Bestreben aller Fraktionen, sich mit allen dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten umfassend für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, auch wenn dies im Einzelfall beschwerlich ist. Übereinstimmung herrscht unter anderem auch darüber, dass es wichtig ist, dass die Arbeit des Petitionsausschusses sowohl von der Bundesregierung beachtet wird als auch in die Fraktionen und die zahlreichen Gremien des Bundestages einwirkt. Nur dann ist gewährleistet, dass der Petitionsausschuss als die richtige Anlaufstelle für die Anliegen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen wird.