Blickpunkt
07/2002
Ständiger Ausschuss
In jeder Wahlperiode werden durch Beschluss des Bundestages ständige Ausschüsse eingesetzt, deren Arbeitsbereiche weitgehend der Aufgabenverteilung der Bundesministerien entsprechen – im Sinne einer parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit. In den Ausschüssen beraten die Experten der Fraktionen im Beisein der Regierungs- und der Bundesratsvertreter Gesetzentwürfe und gleichen – soweit möglich – Gegensätze zwischen Regierung und Opposition aus. Ausschüsse können nicht abschließend über eine Angelegenheit entscheiden. Sie können lediglich Beschlussempfehlungen an den Bundestag abgeben.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207019b