Rupert Scholz
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Rechtsausschuss
Schuldrecht, Tierschutz und vieles mehr
Der Rechtsausschuss behandelt federführend im Wesentlichen Vorlagen zum Zivilrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Wirtschaftsrecht und Verfassungsrecht. Auch in der 14. Wahlperiode beriet er aus diesen Rechtsgebieten zahlreiche wichtige Gesetzesänderungen, die er jeweils mit einer Beschlussempfehlung für den Bundestag abschloss. Dazu gehört die Modernisierung des Schuldrechts, die Reform des Mietrechts und des Zivilprozesses, die Änderung der Insolvenzordnung, das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und Künstlern, die Reform der Juristenausbildung und die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz.
Die Opposition machte wiederholt geltend, dass sie über die Einzelheiten der beabsichtigten Gesetzesänderungen zu spät informiert würde und im Ausschuss zu wenig Zeit zur Verfügung stehe für eingehende Beratungen. Dem versuchte der Ausschuss mit mehr Sitzungen entgegenzuwirken. Dabei stieg die Zahl der öffentlichen Anhörungen von 35 in der letzten Wahlperiode auf jetzt 46. Unterschiedliche Auffassungen im Ausschuss wurden besonders deutlich bei der Beratung des Gesetzentwurfs zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften.