Christine Scheel
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Finanzausschuss
Wichtige Weichen gestellt
In der 14. Legislaturperiode hat der Finanzausschuss ein intensives Arbeitsprogramm bewältigt und Weichen gestellt. Mit dem Steuersenkungsgesetz senken wir die Einkommensteuerbelastung für alle Bürgerinnen und Bürger bis 2005. In der Endstufe sinkt der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent, der Grundfreibetrag steigt auf 7.664 Euro. Unternehmen, die Körperschaftsteuer zahlen, profitieren durch die Senkung des Steuersatzes auf 25 Prozent. Der Mittelstand kann die Gewerbesteuer knapp hälftig auf die Einkommensteuerschuld anrechnen und wird de facto von der Gewerbesteuerbelastung befreit. Wir wollen Familien fördern. Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wurde von 220 Mark im Jahr 1998 auf 154 Euro (301 Mark) erhöht. Auch die kindbezogenen Freibeträge wurden insgesamt auf 5.808 Euro gesteigert. Der Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ist für alle Eltern berücksichtigt. Der steuerehrliche Bürger muss gestützt werden, deshalb wurden die Gesetze zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug beschlossen. Wir haben die gesetzlichen Bedingungen für den Finanzmarkt im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes modernisiert.