Klaus Kirschner
|
Ausschuss für Gesundheit
Vier bedeutende Erfolge
Aus der Vielzahl von Gesetzentwürfen und Anträgen der Fraktionen und der Regierung, die der Ausschuss beraten hat, sind für mich vier von besonderer Bedeutung: das Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das den Zuzahlungen die schärfsten Giftzähne gezogen hat. Mit dem anschließenden Gesundheitsreformgesetz 2000 wurden Weichenstellungen zu mehr Qualität und Effizienz gestellt – ohne weitere Zuzahlungen für Patienten. Dazu gehören auch die Stärkung von Prävention, Selbsthilfe und von Patientenrechten sowie eine bessere Behandlung, etwa durch die Stärkung des Hausarztes. Ein weiteres wichtiges Reformgesetz war die Einführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme) im Rahmen der Neuordnung des Risikostrukturausgleichs (RSA). Schließlich bedeutet das Fallpauschalengesetz (FPG) den Einstieg in ein neues Vergütungssystem für Krankenhäuser. Die mit einer konsequenten Qualitätssicherung verbundenen Leistungen der Krankenhäuser werden zukünftig mit leistungsbezogenen Fallpauschalen vergütet und nicht mehr nach dem unwirtschaftlichen Selbstdeckungsprinzip.
www.bundestag.de_gremien_a14_index.html">14/index.html">www.bundestag.de/gremien/a14/index.html