Parteispenden
Erster Untersuchungsausschuss
Mit radikalen Veränderungen in den Sympathiewerten reagierten die Wähler in den Umfragen auf Enthüllungen in Parteispendenaffären. Für den Bundestag ergab sich daraus eine doppelte Verpflichtung: aufklären und vorbeugen. Die Aufklärung betraf beide großen Volksparteien. Der Frage, ob auf unzulässige Art und Weise Einfluss auf Regierungsentscheidungen genommen wurde, ging ein Untersuchungsausschuss des Bundestages in insgesamt 123 Sitzungen akribisch nach – ohne für die Vermutungen (Stichworte: Fuchs-Spürpanzer nach Saudi-Arabien, Leuna-Minol-Privatisierung, MBB-Hubschrauber für Kanada) dann letztlich Belege finden zu können. Im Laufe der Ausschussberatungen wurde der Untersuchungsauftrag auch auf Verfehlungen der Parteien bei der Aufstellung ihrer Rechenschaftsberichte ausgeweitet, auf deren Grundlage die Bundestagsverwaltung staatliche Zuschüsse zur Parteienfinanzierung zuteilt. Nach einer vom Bundestag einvernehmlich beschlossenen Reform des Parteiengesetzes soll Verstößen künftig wirksamer begegnet werden können.