Friedbert Pflüger
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Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Vereinigung, Verfassung und Verteidigung Europas
Der Europaausschuss hat sich in der zu Ende gehenden Wahlperiode mit zwei wahrhaft historischen Herausforderungen der Europäischen Integration befasst: Mit der Erweiterung und mit der Vertiefung der Europäischen Union. Nach dem Weckruf des 11. Septembers 2001 verlangte darüber hinaus die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union nach innen wie nach außen verstärkt nach Aufmerksamkeit. Im Dreieck von Vereinigung, Verfassung und Verteidigung Europas spielte sich somit die Agenda des Europaausschusses ab. Alle drei Prozesse hängen eng miteinander zusammen. In einem globalisierten Umfeld kann eine erweiterte Europäische Union nur dann handlungsfähig sein und die ihr zukommende Verantwortung übernehmen, wenn sie über effiziente Strukturen und Verfahren und klar geregelte Zuständigkeiten verfügt, die am besten durch eine Verfassung festgelegt werden. Der Europaausschuss hat auf allen drei Feldern eine wichtige und nachhaltige Rolle gespielt. Ohne ihn wären die europapolitischen Diskussionen in Deutschland weniger transparent und die getroffenen Entscheidungen weniger demokratisch gewesen.