Blickpunkt
07/2002
Zusammensetzung
Die ständigen Ausschüsse werden für die Dauer der gesamten Wahlperiode eingesetzt. Derzeit gibt es 23, denen zwischen 15 und 42 ordentliche Mitglieder und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern angehören. Die Mitgliederzahl beschließt der Bundestag. Die Zusammensetzung ist von der Stärke der Fraktionen abhängig, die ihre Ausschussmitglieder benennen. Die Fraktionsstärke entscheidet auch über die Aufteilung der Ausschussvorsitzenden, die die Sitzungen vorbereiten, einberufen und leiten. Daneben kann der Bundestag weitere Ausschüsse, Kommissionen und Gremien einsetzen, die sich in ihrer Zusammensetzung, Aufgabe und Arbeitsweise deutlich von den ständigen Ausschüssen unterscheiden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207029b