Joachim Stünker
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Sonderausschuss Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz
Aufgabengerechte Finanzausstattung
Die Einsetzung des Sonderausschusses ermöglichte die rechtzeitige und umfassende Befassung des Bundestages mit den Gesetzesvorhaben im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen. Eine abschließende Würdigung des Finanzausgleichsgesetzes hat das Gericht ausdrücklich nicht getroffen. Die verfassungsgerechte Ausformung der Maßstäbe wurde dem Gesetzgeber zugewiesen. Dadurch wurde die Wahrnehmung der besonderen Verfahrensverantwortung des Gesetzgebers als Erstinterpret der Finanzverfassung dokumentiert. Das Gesetzgebungsverfahren im Sonderausschuss konnte jedoch erst nach einer Einigung der Regierungschefs von Bund und Ländern einer Beschluss-empfehlung zugeführt werden. Für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wurde dieser Entscheidungsprozess nur durch die Berichtsanforderungen des Sonderausschusses und dessen Diskussionen. Im Ergebnis führte die Arbeit des Sonderausschusses zum Solidarpakt II und damit zur Vollendung eines zentralen Reformvorhabens mit dem Ziel für Bund und Länder, insbesondere aber für die neuen Länder, eine aufgabengerechte Finanzausstattung in Einklang mit den föderalen Grundprinzipien der Eigenständigkeit und Solidarität zu gewährleisten.