Glossar
Wahlen
Listenkandidat
Listenkandidaten sind die Wahlbewerber, die auf
der Landesliste einer Partei aufgeführt sind. Abhängig von der
Anzahl der Zweitstimmen und abhängig von der Zahl der
direkt errungenen Mandate wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
errechnet, wieviele der Listenkandidaten einer Partei in den
Bundestag einziehen (Sitzverteilung).
Dabei werden zunächst die Listenkandidaten zu Abgeordneten, die in der Liste weiter oben stehen.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.
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Dabei werden zunächst die Listenkandidaten zu Abgeordneten, die in der Liste weiter oben stehen.
Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/l/l05