Glossar
Landeslisten
Parteien können sich um Sitze im Bundestag
bewerben, wenn sie Kandidaten/innen auf Landeslisten in bestimmter
Reihenfolge festlegen. Die Festlegung erfolgt in geheimer
Abstimmung (§, 17 Parteiengesetz). Scheidet
ein/e Abgeordnete/r aus dem Bundestag aus, etwa weil er/sie
sein/ihr Mandat niederlegt oder weil er/sie stirbt, so rückt
von der Landesliste der Partei, für die er/sie in den
Bundestag gewählt wurde, der/die nächste noch nicht
berücksichtigte Kandidat/in nach. Das gilt für die direkt
wie für die über die Landesliste gewählten
Abgeordneten.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/L/landeslisten