Beflaggung des Reichstagsgebäudes
Jeder der vier Türme des Reichstagsgebäudes ist ständig mit einer Bundesflagge beflaggt. Die Besucher, die auf den Einlass in den Bundestag warten, sehen die gehisste Bundesflagge und die Europaflagge auf den Vorplätzen West und Ost. Außerdem wird ständig auf den Dienstgebäuden Unter den Linden 50 und 71 geflaggt. Grundlage für die Beflaggung ist die "Dienstanweisung zur Beflaggung der Dienstgebäude des Deutschen Bundestages". Die Frack- und Flaggenstelle ist für das Aufziehen und Abnehmen der Flaggen zuständig.
Empfängt der Bundestagspräsident ausländische Gäste, wird der mittlere der drei Masten auf den Vorplätzen West und Ost mit der Gastflagge beflaggt. In der Flaggenstelle befinden sich über 100 Fahnen und Flaggen, darunter auch die Fahnen der einzelnen Bundesländer.
Halbmast wird bei Bekanntwerden des Todes eines Abgeordneten, am Tage des Nachrufs im Plenum, aus Anlass eines Staatsbegräbnisses und beim Tode eines ausländischen Staatsoberhauptes gehisst. Über die Beflaggung bei besonderen Anlässen entscheidet der Direktor beim Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Leiters des Protokolls.
Die Flagge der Einheit auf dem Platz der Republik bleibt als Denkmal von der allgemeinen Beflaggungsordnung ausgenommen.