UN-REGELN FÜR BEHINDERTENPOLITIK IN DEUTSCHLAND UMGESETZT (ANTWORT)
Bonn: (hib) as- Die 1993 von der UN-Vollversammlung verabschiedeten "Rahmenbedingungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte" (Standard Rules) sind in Deutschland umgesetzt und "feste Praxis". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/71) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion zu den Rechten von Behinderten ( 14/20) weiter darlegt, habe sie auf die Einführung und Anwendung der Standard Rules in anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nur sehr begrenzten Einfluß. Sie selbst setze sich jedoch "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" dafür ein, daß diese Regelungen fester Bestandteil jeglicher nationaler Behindertenpolitik werden. Der Antwort zufolge hat auf Bundesebene - und auch im Verhältnis zu den Ländern - das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Koordinierung für Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen übernommen. Es werde dabei von dem Beirat für die Rehabilitation der Behinderten beraten und unterstützt und beteilige bei Bedarf andere Bundesministerien. Dieser Beirat stelle im übrigen das in den UN-Regeln geforderte Gremium des nationalen Koordinierungskomitees "in geeigneter und umfassender Weise" dar. Dieser Beirat sei zudem bereits lange vor der Verabschiedung der Standard Rules geschaffen worden, betont die Regierung.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht hat die Bundesrepublik Deutschland bislang eine Einmalzahlung in Höhe von 500.000 DM für den freiwilligen Behindertenfonds der Vereinten Nationen erbracht. Die Regierung erläutert, die Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen seien neben anderen internationalen Texten lediglich ein Kompendium der Zielvorstellungen für die Eingliederung behinderter Menschen und für die Rehabilitation. Sie selbst trage im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Einsicht Rechnung, daß alle Maßnahmen zugunsten von behinderten Menschen grundsätzlich als Querschnittsaufgabe verstanden werden müßten.
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