KEINE RECHTLICHEN NACHTEILE FÜR SOZIALHILFEEMPFÄNGER (ANTWORT)
Berlin: (hib/TAG-vb) Den Empfängern von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge entstehen durch die Änderung des Wohngeldgesetzes keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile. Dies bestätigte die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1941) auf die Kleine Anfrage ( 14/1796) der PDS.
Die Wiederherstellung des Gleichgewichts von besonderem Mietzuschuss für Sozialhilfeempfänger und Kriegsopferfürsorge mit dem allgemeinen Wohngeld sei verfassungsrechtlich geboten, erklärt die Regierung.
Es würden rund 170.000 Wohngeldempfänger "überproportional” von den Leistungsverbesserung profitieren, die vorher ergänzend Sozialhilfe bekommen hätten. Hierdurch würden die Kommunen "in erheblichen Umfang” Sozialhilfeleistungen einsparen.
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